Beschwerdemanagement

Der RDJ ist stets bemüht, seine Aufgaben zur Zufriedenheit seiner Mitglieder & Partner zu erledigen. Sollten Sie in irgendeiner Form unzufrieden mit unserer Arbeitsweise sein, dann kontaktieren Sie uns bitte unverzüglich, damit wir unseren Standpunkt erläutern oder gemeinsam nach Lösungen suchen können. Sie haben natürlich auch die Möglichkeit, eine Beschwerde schriftlich einzureichen.

Eine Beschwerde ist zulässig, wenn der Beschwerdeführer ein Interesse vorweisen kann und die Beschwerde:

  • die direkte Arbeit des RDJ betrifft,
  • sie schriftlich oder persönlich eingereicht wurde,
  • sie eine Beschreibung der Angelegenheit enthält, die Anlass zur Beschwerde gibt,
  • sie in deutscher oder französischer Sprache eingereicht wird und
  • Name und Adresse des Beschwerdeführers bekannt ist.

Ab diesem Moment werden Sie in unser Verfahren des Beschwerdemanagements aufgenommen: Sie erhalten eine Empfangsbestätigung mit Eingangsdatum und wir überprüfen innerhalb von zehn Arbeitstagen, inwiefern die Beschwerde zulässig ist, wer sie bearbeiten wird und wie lange dies dauern kann. Darüber werden Sie informiert. Wir versichern Ihnen, dass wir uns bemühen, die Bearbeitungsfrist entsprechend der vorgegebenen Regeln vorzunehmen und auf 45 Kalendertage zu beschränken.

Sie können die Beschwerde ohne Formvorgabe an den RDJ, Brauereihof 2, 4700 Eupen oder info@rdj.be senden.

Sollte die Bearbeitung der Beschwerde aus Ihrer Sicht heraus nicht korrekt sein, so können Sie sich in zweiter Linie an das Amt der Ombudsfrau für die Deutschsprachige Gemeinschaft wenden. Die Ombudsfrau ist dafür zuständig, Beschwerden über die Arbeitsweise von Vereinigungen zu untersuchen und in den bestehenden Konflikten zu vermitteln.

Die Beschwerde ist ohne Formvorgabe der Ombudsfrau, Platz des Parlaments 1, 4700 Eupen, (Telefon: 0800/98759, beschwerde@dg-ombudsfrau.be) zu übermitteln. Eine Beschwerde bei der Ombudsfrau hat für den Beschwerdeführer eine aussetzende Wirkung auf die Klagefrist vor dem Staatsrat. Die Leistungen der Ombudsfrau sind für den Beschwerdeführer kostenfrei. Für weitere Informationen: https://www.dg-ombudsfrau.be/

Der RDJ führt ein Register über die eingegangenen Beschwerden. Dieses Register enthält Einträge über alle eingegangenen Beschwerden, über deren Weiterbehandlung, über die entsprechenden Untersuchungsergebnisse sowie gegebenenfalls über die sich daraus ergebenden Maßnahmen. Jährlich im April des darauffolgenden Jahres übermittelt der RDJ dem Ombudsdienst eine anonymisierte Fassung des Registers, insofern Beschwerden eingegangen sind.